Ende Januar 2019 hatte das EU-Parlament im Rahmen des „New Deal for Consumers“ seine Position zur Omnibus-Richtlinie mit gezielten Änderungen an vier bestehenden Richtlinien aus dem Bereich des Verbraucherschutzes angenommen. Die Änderungen umfassen u.a. die Einführung von EU-weit harmonisierten Bußgeldern bei Verbraucherrechtsverstößen, individuelle Rechtsansprüche für Verbraucher sowie ein Verbot von sog. Doppelqualitäten von Produkten im EU-Binnenmarkt. Am 1. März 2019 hat der EU-Ministerrat ebenfalls seine Position angenommen, womit der Weg für Trilogverhandlungen frei ist.
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