Die Europäische Kommission führte in den vergangenen Jahren einen sog. Fitness-Check der bestehenden EU-Verbraucherschutzgesetzgebung durch, um zu überprüfen, ob die Bestimmungen noch auf dem neuesten Stand sind, ihren Zweck erfüllen oder etwaige Änderungen vorgenommen werden müssen. Im Juni 2017 wurden die Resultate dieser Untersuchung vorgestellt. Bereits damals kam man zu dem Schluss, dass die vorhandenen Richtlinien zwar weiterhin zweckdienlich sind, dass aber bei Verstößen gegen materiell-rechtliche Bestimmungen eine verschärfte Durchsetzung erfolgen müsse. Gestern präsentierte die...
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